Tolk & Düsterhus Baggersysteme GmbH

GPS-Systeme für den spezialtiefbau

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Unternehmens

 

Tolk & Düsterhus Baggersysteme GmbH

Hinterm Zollbrett 4

33129 Delbrück

1.Geltungsbereich und Nebenabreden:

Wir arbeiten ausschließlich auf der Grundlage hier abgedruckten Allgemeinen Geschäftbedingungen. Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung dieser Vertragsbedingungen beinhalten sowie besondere Vereinbarungen und Abmachungen sind schriftlich niederzulegen. Werden sie von Vertreten oder Hilfspersonen erklärt, sind sie nur dann verbindlich, wenn wir hierfür unsere schriftliche Zustimmung erteilen. Sofern der Kunde ebenfalls Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, kommt der Vertrag auch ohne ausdrückliche Einigung über den Einbezug Allgemeiner Geschäftsbedingungen zustande. Soweit die verschiedenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen inhaltlich übereinstimmen, gelten diese als vereinbart. An die Stelle sich widersprechender Einzelregelungen treten die Regelungen des dispositiven Rechts. Gleiches gilt für den Fall, dass die Geschäftsbedingungen des Anwenders Regelungen enthalten, die im Rahmen dieser Geschäftsbedingungen nicht enthalten sind. Enthalten vorliegende Geschäftsbedingungen Regelungen. Die in den Geschäftsbedingungen des Kunden nicht enthalten sind, so gelten die vorliegenden Geschäftsbedingungen.

 

2. Angebote:

Unsere Angebote sind freibleibend. Unsere Angaben wie Abbildungen und Beschreibungen etc. in den Preislisten zeigen die Qualität der Ware so gut wie möglich.

Abweichungen, auch wenn sie über das Maß des Geringfügigen hinausgehen, rechtfertigen nicht die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen, wenn sie handelsüblich sind.

Vereinbarungen über Mengen oder Qualitätsangaben sind erst dann verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Gleiches gilt für Angaben unserer Lieferanten und unserer Mitarbeiter. Auch Kostenvoranschläge sind unverbindlich, bis sie von uns schriftlich bestätigt werden.

 

Alle getroffenen Vereinbarungen zu Lieferungen, Terminen und Fristen sind grundsätzlich unverbindlich und freibleibend, bis zur schriftlichen erfolgten Bestellbestätigung durch unser Haus.

 

3. Preise:

Es gelten grundsätzlich die in der Auftragsbestätigung genannten Preise, jedoch nur bei Abnahme der bestätigten Menge. Bei Teilabnahmen müssen Kalkulierte Rabatte gesondert berechnet werden.

Wenn die Lieferung später als 4 Wochen nach Vertragsabschluß erfolgt, sind unsere dann geltenden Listenpreise maßgeblich, wenn diese für Sie keine Preiserhöhung nach sich ziehen. Können wir den Auftrag nur noch zu erhöhten Preisen erfüllen, werden wir Sie benachrichtigen. Sie haben selbstverständlich das Recht in einem solchen Fall den Auftrag zu stornieren.

 

Alle Sonderarbeiten einer Lieferung bedingen einen Preisaufschlag.

 

 

4. Lieferung

Die in der Auftragsbestätigung angegebenen Lieferzeiten sind circa- Zeiten. Geraten wir in Verzug, so haften wir für den Schaden nur, wenn der Verzug aufgrund Verletzung wesentlicher Vertragspflichten entstanden ist oder durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde. Die Lieferung durch uns erfolgt insofern unter dem Vorbehalt, dass wir selbst richtig und rechzeitig beliefert werden uns die fehlende Verfügbarkeit der Ware nicht zu vertreten haben. Schadensersatz wegen Nichterfüllung können Sie auch nach Fristsetzung mir Ablehnungsandrohung nur verlangen, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder im Fall leichter Fahrlässigkeit auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhe.

Bei Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, hoheitlicher Eingriffe, von Naturkatastrophen, Krieg, Aufruhr, Streik in eigenen Betrieben, Zulieferbetrieben oder bei Transporteuren oder aufgrund sonstigen, der wir nicht zu vertretender Umstände sind wir berechtigt, die Lieferung nach Wegfall der Hinderungsgrundes nachzuholen.

Beide Parteien können jedoch von einem geschlossenen Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten, wenn eines der vorgenannten Ereignisse zu einer Lieferverzögerung von mehr als drei Monaten über die vereinbarte Frist hinaus führt. Weitergehende Ansprüche der Vertragparteien sind ausgeschlossen.

 

Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.

 

Die Gefahr geht auf den Vertragspartner über, sobald die War einem Spediteur, einem Frachtführer der Bahn, der Post oder dem Vertragspartner übergeben oder zur Abholung bereitgestellt worden ist.

Auch bei frachtfreier Lieferung tragen Sie die Gefahr des zufälligen Untergangs.

Die Lieferzeit ist – vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen – eingehalten, wenn die bestellte Ware versandbereit steht und der Vertragspartner hiervon unterrichtet wurde. Verzögert sich die Lieferung aus Gründen, die der Vertragspartner zu vertreten hat, geht die Gefahr vom Tag der Versandbereitschaft auf ihn über. Die uns durch die Verzögerung entstehenden Kosten sind zu vergüten. Außerdem sind wir berechtigt, nach Ablauf gesetzter Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten bzw. Ersatz des uns infolge des Verzuges entstandenen Schaden zu verlangen.

Versicherung gegen Transportschäden und Bruch erfolgen nur auf ausdrücklichen Wunsch des Vertragspartners und zu seinen Lasten. Schadensmeldung muss unverzüglich und schriftlich nach Erhalt der Ware erfolgen. Offensichtliche Transportschäden und Mengenabweichungen müssen sofort bei Eintreffen der Sendung durch bahnamtliche Tatbestandsaufnahme oder gleichartige Beweismittel festgestellt und auf den Begleitpapieren (Frachtpapieren usw.) bescheinigt werden. Ansprüche wegen der Schäden gegen Dritte sind auf Verlangen abzutreten.

 

5. Mängelrüge und Mängelhaftung:

Sie haben die gelieferte Ware unverzüglich auf Übereinstimmung mit dem Vertragsgegenstand, auf Vollständigkeit und Mängelfreiheit zu untersuchen. Mängelrügen wegen offener Mängel müssen unverzüglich, spätestens eine Woche nach Eintreffen der Ware am Bestimmungsort schriftlich bei uns eintreffen.

Liegt ein Mangel vor, so sind Sie nach zweimaligen Fehlschlagen der Nacherfüllung berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten, den Kaufpreis zu mindern oder gegebenenfalls Schadensersatz geltend zu machen, wenn sich nicht aus Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Die Gewährleistung für Neulieferung beträgt 12 Monate ab Lieferung der Produkte, für Vermessungsgeräte-Reparaturen 6 Monate, für Akku-Neubestückungen 3 Monate auf die von uns geleistete Arbeit.

Neu eingebaute Akkuzellen werden im Rahmen der vom Hersteller gewährten Gewährleistung ersetzt.

 

Teilreklamationen berechtigen nicht zur Reklamation der übrigen Ware.

 

6. Vermietung:

Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung auftreten, haftet der Mieter. Der Nachweis, dass der Schaden nicht auf seiner unsachgemäßen Behandlung basiert, obliegt dem Mieter. Der Mietgegenstand ist dem Vermieter bei Vertragsende in sauberen Zustand zurückzugeben. Der Mietgegenstand ist von dem Mieter ausreichend gegen die üblichen Gefahren zu versichern.

 

7. Sonstige Haftung:

Wir haften unbeschränkt für vorsätzliche oder grob fahrlässige verursachte Schäden. Ferner haften wir für fahrlässige Personenschäden sowie für die schuldhafte Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Im Übrigen ist unsere Haftung ausgeschlossen. Vorstehender Ausschluss gilt auch für unsere Arbeitnehmer und Erfüllungsgehilfen. Etwaige Schadensansprüche verjähren binnen 12 Monaten.

 

8. Zahlungsbedingungen, Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsverbot

Rechnungen sind innerhalb von 20 Tagen nach Rechnungsdatum netto zu zahlen, oder innerhalb von 8 Tagen mit 2% Skonto. Reparatur, Montage- und Mietrechnungen sind ohne Abzug sofort fällig. Im Falle fehlerhafter Berechnung behalten wir uns Nachbelastung vor.

Wenn bei vereinbarter Ratenzahlung der Vertragspartner mit einem, eine Rate übersteigenden Betrag in Verzug ist, und wenn der rückständige Betrag mindestens 10% des Kaufpreises ausmacht, wird der restliche Zahlungsbetrag sofort und insgesamt fällig. Im Verzugsfall berechnen wir bankübliche Überziehungszinsen. Sowie Mahngebühren von 2,50 bzw. 5,00 Euro pro Mahnung.

Eingehende Teilzahlungen werden ausschließlich gemäß § 367 Absatz 1 BGB zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und schließlich auf die Hauptforderung angerechnet.

Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber, nicht aber an Erfüllungsstatt unter Berechnung aller Einziehungskosten und Diskontspesen angenommen.

Zur rechzeitigen Vorlage von Schecks und Wechseln sind wir nicht verpflichtet.

Wir sind berechtigt, unser Zurückbehaltungsrecht auch wegen offener Forderungen aus einem anderen Vertragsverhältnis mit dem Vertragspartner auszuüben. Gegenforderungen berechtigen den Vertragspartner nur zur Aufrechnung, soweit sie von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Vertragspartner nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

 

9. Rücknahme, Zubehör:

Nehmen wir Ware nach Vereinbarung zurück, sind wir hierfür erforderliche Kosten und entgangener Gewinn vom Vertragspartner zu erstatten. Ausgeschlossen ist eine Rückname von Spezialanfertigungen oder Speziallieferungen auf Wunsch des Vertragspartners.

 

10. Eigentumsvorbehalt:

Alle unsere Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum an der gelieferten Ware (“Vorbehaltsware“) geht erst mit Eingang aller Zahlungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung auf Sie über. Sie sind nur berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange Sie nicht mit Zahlungen – gleich aus welchem Rechtsgrund – in Verzug sind. Diese Befugnis erlischt auch dann, wenn der Vertragspartner mit seinen Kunden die Unabtretbarkeit der Forderung vereinbart. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.

Eine Be- und Verarbeitung erfolgt stets für uns als Hersteller i.S. § 950 BGB, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Wird Ware mit anderen Gegenständen vermischt, verbunden oder verarbeitet. So erwerben wir Miteigentum im Verhältnis des Rechtswertes der gelieferten zu dem der anderen Waren im Zeitpunkt der Vermischung, Verbindung oder Verarbeitung. §947

Absatz 2 BGB gilt nicht.

Sie verwahren die Vorbehaltsware unentgeltlich und haben sie auf eigene Kosten im ordnungsgemäßen Zustand zu halten oder gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden zu versichern. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Bei Pfändungen oder sonstigen Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware werden Sie auf unser Eigentum hinweisen und uns- auch im Fall der Beschädigungen oder Vernichtung der Vorbehaltsware- unverzüglich benachrichtigen.

Sie werden uns eventuelle Abtretungsverbote von Großkunden sofort anzeigen.

Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Haftung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich Saldoforderungen aus Kontokorrent) treten Sie bereits jetzt in Höhe des Rechnungswertes der gelieferten Waren (inkl. Mehrwertsteuer) mit allen Nebenrechten zuzüglich 20% an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an.

Sie sind widerruflich berechtigt, die abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen, solange Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen und keinen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist. Sie sind dagegen nicht berechtigt, über derartige Forderungen durch Abtretung zu verfügen. Bei Fortfall dieser Vorraussetzungen sind Sie verpflichtet, alle zum Forderungseinzug erforderlichen Angaben zu machen, Unterlagen auszuhändigen sowie den Schuldnern die Abtretung unverzüglich anzuzeigen.

Bei vertragswidrigen Verhalten Ihrerseits – insbesondere Zahlungsverzug – können wir die Vorbehaltsware zurücknehmen bzw. Abtretung der Herausgabeansprüche gegen Dritte verlangen und die Ware nach Androhung mit angemessener Frist auf Ihre Kosten verwerten. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt von Vertrag

 

11. Datenschutz:

Gemäß §28 des Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) machen wir darauf aufmerksam, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV- Anlage gemäß §33 (BDSG) verarbeitet und gespeichert werden.

Die von eingeforderten personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Durchführung dieses Vertrages verwendet, verarbeitet und gespeichert. Dieser Verwendung stimmen Sie durch die Annahme des Angebotes zu. Eine Weitergabe an Dritte findet nicht statt. Sie haben jederzeit das Recht, sich über den Verbleib der von Ihnen gespeicherter Daten zu informieren oder die Löschung der Daten zu verlangen. Die Daten werden nicht an Dritte – außer zur eventuell erforderlichen Durchsetzung unserer Forderungen – weitergegeben.

Der vollständige Vertragstext (die erfolgte Bestellung) wird von uns nur maximal 3 Monate elektronisch gespeichert und kann bis zur Löschung aus unserem System jederzeit vom Vertragspartner oder dessen Bevollmächtigten abgefordert werden.

 

12. Montagen und Service:

Installationen von Baggersteuerungen und Steuerungen an Baumaschinen muss in einer ausgerüsteten Werkstatt und muss an einem Werktag erfolgen. Die Maschinen müssen für mindestens einen Tag zu unser freien Verfügung stehen uns sich nicht an Bauarbeiten beteiligen.

Diese Bedingungen gelten auch für Umbau bzw. Demontage dieser Systeme.

Es wird durch den Aufraggeber ein Schlosser zur Mithilfe und Scheißarbeiten kostenfrei abgestellt.

Die Einweisung in unsere Systeme erfolgt unmittelbar nach der Montage, kann dies nicht erfolgen wird eine nochmalige Anreise durch uns dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.    

 

 

13. Erfüllungsort, anzuwendendes Recht, Gerichtsstand:

Erfüllungsort für alle Leistungen ist der Sitz der GmbH. Gerichtsstand für sämtliche sich ergebenen Streitigkeiten ist Paderborn. Auf alle Verträge findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Wir weisen darauf hin – wie vom Gesetzgeber gefordert! – dass die Vertragssprache ausschließlich Deutsch ist-

 

14. Schlussbestimmungen:

Sollten einzelne Bedingungen oder Teile derselben unwirksam sein oder werden oder nicht Vertragsbestandteil werden, so berührt dies die übrigen Bedingungen oder Teile solcher Bedingungen nicht. Eventuell unwirksame Regelungen sind dem wirtschaftlichen Sinn unserer Geschäftsbeziehung entsprechend auszulegen bzw. anzupassen.

 

Zusätzliches:

Angebote:

Unsere Angebote sind unverbindlich. Abweichungen und technische Änderungen gegenüber unseren Abbildungen oder Beschreibungen sind möglich.

 

Lieferung und Zahlung:

Unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind am Anfang unser ABG`s näher ausgewiesen. Es gibt keine Minderbestellmenge, jedoch muss ein Mindestauftragswert

von € 10,00 für eine Rechnungserstellung erreicht werden.

Alle unsere Preise sind netto (OHNE die gesetzliche Mehrwertsteuer in Höhe von

Derzeit 16%) angegeben.

Es beleibt uns vorbehalten Teillieferungen vorzunehmen, sofern uns dies für eine zügige Abwicklung vorteilhaft erscheint.

 

Lieferzeiten:

Ware, die am Lager ist (für Beförderungsprobleme haften wir nicht) kommt innerhalb von 2-3 Werktagen zum Versand; häufig noch am gleichen Tag. Ist die Ware bei Bestellung nicht vorrätig, bemühen wir uns um schnellstmögliche Lieferung.

 

Vorbehalt:

Wir behalten uns vor, eine in Qualität und Preis gleichwertige Leistung (Ware oder Dienstleistung) zu erbringen, bzw. die versprochene Leistung im Falle Ihrer Nichtverfügbarkeit nicht zu erbringen.

 

Gewährleistung:

Die Firma Tolk und Düsterhus Baggersysteme GmbH  - 33129 Delbrück gewährleistet, dass

die verkaufte Ware zum Zeitpunkt der Gefahrenüberganges frei von Material- und Fabrikationsfehlern – innerhalb der vorstehenden Toleranzen – ist und die vertraglich zugesicherte Eigenschaft hat.

Bei Eintreffen hat der Kunde die Ware unverzüglich auf Mängel und Beschaffenheit zu prüfen. Im Falle offener Mängel müssen diese sofort, spätestens jedoch innerhalb von 5 Tagen nach Entdeckung schriftlich bei uns gemeldet werden. Anderenfalls entfällt die Gewährleistung für diese Mängel.

Bei Reklamationen muss das Kaufdatum mit der Rechnung nachgewiesen werden. Der reklamierte Artikel muss zusammen mit einer Kopie der Rechnung, ausreichend frankiert, uns zugesandt werden.

Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf den normalen Verschleiß oder die Abnutzung.

Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde die gelieferte Ware verändert oder umbaut.

Die Firma Tolk und Düsterhus Baggersysteme GmbH hat während der Gewährleistungspflicht das Recht auf kostenlose Nachbesserung. Ein teilweiser oder vollständiger Austausch des Artikels ist zulässig.

 

 

Schlusssatz:

 

 

Jeder uns erteilte Auftrag wird ausschließlich zu unseren oben  stehenden allgemeinen

Geschäftsbedingungen ausgeführt! Sämtliche anders lautende Bedingungen und Nebenabsprachen sind gegenstandslos, wenn sie nicht SCHRIFTLICH (nur durch die

Geschäftsleitung) bestätigt werden. Bis zur vollständigen Bezahlung Bleibt die Ware unser Eigentum. Alle Preise verstehen sich exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer!

 

 

Tolk & Düsterhus GmbH Baggersysteme GmbH

Hinterm Zollbrett 4

33129 Delbrück

Tel.: +4905250 937627  Fax.: +4905250 937628

 

 

 

 

 

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